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Mit welchem Recht dürfen wir Mitgliedsdaten speichern?

Wo steht denn eigentlich geschrieben, dass ein Verein personenbezogene Daten überhaupt speichern und verarbeiten darf?
Die einfache Antwort lautet, im Vertrag. Sicher stellt Ihr Euch jetzt die Frage, in welchem Vertrag denn? Nun, die Antwort ist relativ simpel, - im Mitgliedsvertrag oder besser gesagt, im ausgefüllten Mitgliedsantrag. Dieser stellt juristisch, nichts anderes als einen Vertrag dar. Aus diesem Grund muss dieser auch alle Informationen eines Vertrags enthalten. Das ist nicht neu, sondern das galt auch schon früher, zu Zeiten des BDSG. Welche Daten Ihr im Mitgliedsantrag erheben solltet und welche nicht, werden wir morgen klären.

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Vereinsverwaltung

Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.

DJK Sportbund München-Ost e. V.

Wir haben ein Programm gesucht, das einfach zu handhaben ist. Die Mitgliederverwaltung und die Buchhaltung sollten miteinander verbunden sein, damit alles transparenter wird und z. B. Zahlungseingänge und Rückläufer sofort den entsprechenden Zahlern zugeordnet, Mahnungen erstellt werden können usw.. Es wurden einige Programme getestet, aber nur Netxp:Verein hat diese Voraussetzungen letztendlich ...

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