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Mit welchem Recht dürfen wir Mitgliedsdaten speichern?

Wo steht denn eigentlich geschrieben, dass ein Verein personenbezogene Daten überhaupt speichern und verarbeiten darf?
Die einfache Antwort lautet, im Vertrag. Sicher stellt Ihr Euch jetzt die Frage, in welchem Vertrag denn? Nun, die Antwort ist relativ simpel, - im Mitgliedsvertrag oder besser gesagt, im ausgefüllten Mitgliedsantrag. Dieser stellt juristisch, nichts anderes als einen Vertrag dar. Aus diesem Grund muss dieser auch alle Informationen eines Vertrags enthalten. Das ist nicht neu, sondern das galt auch schon früher, zu Zeiten des BDSG. Welche Daten Ihr im Mitgliedsantrag erheben solltet und welche nicht, werden wir morgen klären.

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Vereinsverwaltung

Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.

TV Altötting 1864 e. V.

Bereits seit April 2020 nutzen wir euer System und werden trotzdem immer wieder überrascht, welche Erleichterungen wir in unserer täglichen Arbeit erfahren. Ende 2019 wurden wir durch Zufall bei einem Gespräch mit Verantwortlichen eines befreundeten Vereins auf euch aufmerksam. Auf Grund der räumlichen Nähe zu euren Geschäftsräumen konnten wir uns im Februar 2020 bei einem Vor-Ort-Termin ...

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