Skip to the content

Darf ich nur Daten von Mitgliedern speichern?

Um personenbezogene Daten im Verein speichern zu dürfen, haben wir inzwischen gelernt, das wir Mitgliederdaten speichern dürfen, da wir an dieser Stelle einen Vertrag erfüllen. Aber dürfen wir auch außerhalb bestehender „Mitgliederverträge“ personenbezogene Daten speichern?

Hierzu müssen wir uns mal den §6 DSGVO anschauen. Hier gibt es 6 Kriterien, für die eine Speicherung zulässig ist.

Diese lauten:

  1. a) Einwilligung des Betroffenen. Die Person hat eine Speicherung erlaubt. Dies bedeutet, dass die Person der Speicherung zugestimmt hat – schriftlich, mündlich oder konkludent. Im Zweifelsfall muss der Verein aber die Zustimmung beweisen können. Dies betrifft z.B. Teilnehmer eines Marathons, die nicht zum Kreise der Mitglieder zählen. Hier sollte der Verein sich die Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten unterschreiben lassen.
  2. b) Zur Vertragserfüllung Dies betrifft unsere normalen Mitglieder, die wie oben schon beschrieben einen Vertrag mit dem Verein geschlossen haben.
  3. c) zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. In diesem Beispiel ist geregelt, dass personenbezogene Daten beispielsweise 10 Jahre gespeichert werden müssen, da Belege für das Finanzamt vorzuhalten sind.
  4. d) Zur Wahrung lebenswichtiger Interessen. Da hier Fälle gemeint sind, die das Leben oder die Gesundheit betreffen, beispielsweise bei Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen, ist die Bedeutung für die Praxis gering.
  5. e) Im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe und Ausübung öffentlicher Gewalt. Dies ist die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten beispielsweise in Gemeinden oder Kommunen.
  6. f) zur Wahrung eines berechtigter Interessen – Mit diesem „Gummiparagraphen werden wir uns morgen beschäftigen.

Was wir zum jetzigen Zeitpunkt aber schon feststellen können, ist die Eindeutigkeit des Buchstaben a). Wenn wir also Daten von Personen, die nicht zum Mitgliederstamm zählen speichern wollen, wie z.B. fremde Kursteilnehmer, fremde Turnierteilnehmer, Nichtmitglieder die an einem Musikkurs teilnehmen, sollten wir diese auf einer Einverständniserklärung unterschreiben lassen. Das ist in diese Fall die eleganteste Lösung.

Support

Per Mail an die
info@netxp-verein.de
Schreiben Sie uns. Wir
antworten meist innerhalb
von 2 Arbeitstagen!

Online-Schulungen
Schulungstermine 
Alle Schulungsvideos
 

Vereinsverwaltung

Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.

VfL 1874 Günzburg e.V.

Im Juli 2020 hat NetxpVerein unser langjähriges, aber leider inzwischen veraltetes Verwaltungsprogramm abgelöst. Wir verwalten unsere knapp 1.800 Mitglieder in 8 Abteilungen nun unkompliziert, effizient und mit modernsten Funktionen. Bereits bei der Migration unserer Daten durch einen Mitarbeiter von Netxp hat sich gezeigt, dass wir in guten Händen sind und für alle Fragen stets einen kompetenten ...

Testen Sie Netxp-Verein

Wir können Ihnen viel erzählen. Nehmen Sie uns beim Wort.

Wir sind von unseren Lösungen überzeugt. Deshalb dürfen Sie uns gerne und ausgiebig testen.
Für Ihre Tests steht Ihnen der volle Funktionsumfang zur Verfügung.
Wir haben mit unserem Produkt und Services die überzeugenden Antworten.

Nach oben scrollen