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Um personenbezogene Daten im Verein speichern zu dürfen, haben wir inzwischen gelernt, das wir Mitgliederdaten speichern dürfen, da wir an dieser Stelle einen Vertrag erfüllen. Aber dürfen wir auch außerhalb bestehender „Mitgliederverträge“ personenbezogene Daten speichern?
Hierzu müssen wir uns mal den §6 DSGVO anschauen. Hier gibt es 6 Kriterien, für die eine Speicherung zulässig ist.
Diese lauten:
Was wir zum jetzigen Zeitpunkt aber schon feststellen können, ist die Eindeutigkeit des Buchstaben a). Wenn wir also Daten von Personen, die nicht zum Mitgliederstamm zählen speichern wollen, wie z.B. fremde Kursteilnehmer, fremde Turnierteilnehmer, Nichtmitglieder die an einem Musikkurs teilnehmen, sollten wir diese auf einer Einverständniserklärung unterschreiben lassen. Das ist in diese Fall die eleganteste Lösung.
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Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.
SPORT-CLUB 1920 Huglfing e. V.
Unsere alte Buchhaltung erfüllte in keiner Weise die Anforderungen, die eine moderne Vereinsbuchhaltung bieten sollte. Sie war auf vier PC's verteilt, die mit unterschiedlichen Versionen liefen. Deshalb haben wir uns Mitte vergangenen Jahres erstmals die Testversion von Netxp:Verein angesehen. Schon der erste Überblick überzeugte: - Mitgliederverwaltung und Buchhaltung in einem System - Alle D ...
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