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Der Mitgliedsantrag nach DSGVO

Welche Daten sollten im Mitgliedsantrag abgefragt werden? Das ist eine sehr wichtige Frage, bei der Gestaltung eines DSGVO konformen Mitgliedsantrags. Grundsätzlich gilt folgendes: In einem Mitgliedsantrag sollten nur Daten abgefragt werden, die der Verein unbedingt zur Erfüllung seiner Satzungsgemäßen Zwecke benötigt.

In der Vergangenheit wurde hier oft über das Ziel hinausgeschossen. Abgefragt wurden Familienstand, Religion, Faxnummer oder ähnliches. Das sind Informationen, die kein Verein benötigt. Aus diesem Grund sollten diese Informationen auch auf keinem Mitgliedsantrag mehr abgefragt werden. Diese hat übrigens noch den Vorteil, dass der Antrag schneller und übersichtlicher ausgefüllt werden kann. Bitte bedenkt auch, dass vor allem Felder wie z.B. die Religion zu der Art von Informationen gehören, für die der Gesetzgeber einen erhöhten Schutz vorsieht. Andere Beispiele für den erhöhten Datenschutz sind zusätzlich zu Religionsinformationen noch Informationen der sexuellen Neigung oder von Krankheiten. Ausnahmen bilden hier nur die Vereine, deren Satzungszweck z.B. die Bekämpfung bestimmter Krankheiten sind.

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