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Datenübermittlung an Sponsoren

Vielfach tritt auf, dass Sponsoren oder Firmenspender darum bitten, als Gegenzug für eine Spende, Werbung bei den Vereinsmitgliedern machen zu dürfen.

So eine Aktion (also die Weitergabe z.B. der Mailadresse) ist grundsätzlich nur möglich, wenn die betreffenden Mitglieder der Aktion schriftlich zugestimmt haben. Ein Opt-Out wie beispielsweise der  sinngemäße Satz „Wer sich nicht meldet ist einverstanden“ gilt hier nicht.

Selbst wenn der Verein Werbung im Namen des Sponsors oder Spenders bei seinen Mitgliedern macht ist schwierig, da die Datenweitergabe an den Verein nicht für Werbung gedacht war.

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Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.

PTSV Dortmund

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