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wie und in welcher Form dürfen personenbezogene Daten im Verein genutzt werden? Die Beantwortung dieser Frage ist relativ einfach. Mitgliederdaten dürfen in der, in der Datenschutzordnung des Vereins, vorgesehenen Form verwendet werden. Das deckt schon mal die Mitglieder und die Funktionäre ab. Bei der Nutzung von Daten Dritter, bei denen der §6DSGVO,Nr.2, lit(f) greift (berechtigtes Interesse), sollten wir genauso mit Datensparsamkeit glänzen und von Spendern beispielsweise, nur die Daten abfragen, die zum Ausstellen einer rechtlich korrekten Spendenquittung nötig sind. Dürfen wir die Daten derer zum Spendenaufruf oder zur Spendenwerbung dann nutzen? Natürlich dürfen wir das, denn genau das ist ja unser berechtigtes Interesse. Aber Achtung! Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 gilt dieser Paragraph nicht. Diese Daten müssen umgehend gelöscht werden. Dies betrifft auch Speicherungen von Lehrgangs. Oder Turnierteilnehmern. Morgen geht’s weiter mit dem Thema „Datenübermittlung“.
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Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.
PTSV Dortmund
Wir sind ein mittelgroßer Dortmunder Mehrspartensportverein mit aktuell ca. 600 Mitgliedern. Über viele Jahre war eine Mitgliederverwaltungssoftware als Einzelplatzversion auf dem Computer des Geschäftsführers im Einsatz. Die Erkenntnis, dass diese Software keine Lösung, sondern ein Problem darstellte, hat sich schließlich durchgesetzt. Nach kurzer Auswahlphase waren wir sehr schnell bei einer Sh ...
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