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Datenfreigabe zur Wahrung der Satzung

Bei einigen Vereinen sind Satzungen in Kraft, in denen eine Sonderregelung für die Aufnahme von Tagesordnungsunkten in der Hauptversammlung eine bestimmte Mitgliederzahl vorschreiben, die hinter so einem Tagesordnungspunkt stehen müssen.

Solltet Ihr so eine Klausel in Eurer Satzung haben, dürfen Mitglieder auf die Herausgabe eine Mitgliederliste mit Kontaktmöglichkeiten bestehen. Hier sollten Sie sich aber schriftlich bestätigen lassen, dass die Liste nur zur Wahrung Satzungsgemäßer Aufgaben herausgegeben wird.

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