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Die Unterscheidung zwischen einem Zweckbetrieb und einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist eine sehr wichtige Unterscheidung im Verein, da diese Unterscheidung sehr genau von den Steuerbehörden beäugt wird.
Warum das?
Ganz einfach! Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind außerhalb bestimmter Freigrenzen ertragssteuerpflichtig, Einnahmen im Zweckbetrieb nicht! Welche Einnahmen oder Ausgaben werden dann auf einen Zweckbetrieb gebucht und welche auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Theoretisch ganz einfach, alle Einnahmen und Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem freigestellten Satzungszweck anfallen sind Zweckbetrieb, alle anderen finanziellen Betätigungen, die nicht dem ideellen Bereich oder der Vermögensverwaltung zuzuordnen sind, sind demzufolge im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu buchen und damit steuerpflichtig. In den nächsten Tagen werde ich Euch mal mit ein paar griffigen Beispielen versorgen, dann wird’s einfacher.
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1. TanzSportZentrum Freising e.V.
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