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Zweckbetrieb bei Feuerwehrvereinen

Ein freigestellter Feuerwehrverein übernimmt die Parkplatz Überwachung für einen anderen Verein und kassiert dafür Parkgebühren von den Besuchern. Der Freistellungsgrund des Feuerwehrvereins ist die „die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung“. Parkplatzüberwachung hat also mit dem Freistellungrund nix zu tun, also wären dies hier Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Veranstaltet der Feuerwehrverein aber z.B. einen Erste Hilfe Kurs und verlangt hier Teilnehmergebühren, ist diese im Zweckbetrieb zu buchen, da ja die Unfallverhütung im Freistellungsbescheid steht.

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Ich bin viele Jahre ehrenamtlich für die SG 03 Harxheim tätig. Anfang 2010 habe ich mich mit der von uns genutzten Vereinsverwaltung -und  Buchhaltungssoftware intensiver beschäftigt. Die Tatsache, dass zwei verschiedene Anwendungen und dann nur Einzelplatzlösungen im Einsatz waren, hat mich damals schon gestört. 2014 habe ich daher begonnen, nach einer anderen Vereinssoftware zu suchen. Vor ...

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