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Der Zweckbetrieb

Jetzt kommen wir zur vermutlich am schwersten zu begreifenden Unterteilung, dem Zweckbetrieb. Welche Einnahmen und Ausgaben werden hier gebucht oder müssen sogar hier gebucht werden. Zuerst das Wichtigste. Der Zweckbetrieb ist ertragssteuerfrei, kann aber bei Einnahmen über 22.500.-€ Umsatzsteuerpflichtig werden.

Grundsätzlich haben alle Einnahmen und Ausgaben im Zweckbetrieb einen Satzungshintergrund. Also alles was in Eurem Verein als Vereinszweck angegeben wurde und für das Ihr freigestellt wurdet findet sich im Zweckbetrieb wieder. Morgen dazu mehr

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WIR für UNS! Bürgerverein Neustadt (Hessen) e.V.

Unser Verein wurde in 2019 gegründet und zeichnet sich durch eine große Vielfalt an Sparten aus. Vom Bürgerbus über die Bürgerhilfe für pflegebedürftige Personen bis zu Begegnung, Bewegung und Pfadfindern vereinen wir als Dachverein viele unterschiedliche Angebote. Nach dem testen von verschiedenen Vereinsverwaltungsprogrammen hat mich Netxp überzeugt. Es ist so flexibel, dass alle Anforderungen ...

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