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Wo steht denn eigentlich geschrieben, dass ein Verein personenbezogene Daten überhaupt speichern und verarbeiten darf?
Die einfache Antwort lautet, im Vertrag. Sicher stellt Ihr Euch jetzt die Frage, in welchem Vertrag denn? Nun, die Antwort ist relativ simpel, - im Mitgliedsvertrag oder besser gesagt, im ausgefüllten Mitgliedsantrag. Dieser stellt juristisch, nichts anderes als einen Vertrag dar. Aus diesem Grund muss dieser auch alle Informationen eines Vertrags enthalten. Das ist nicht neu, sondern das galt auch schon früher, zu Zeiten des BDSG. Welche Daten Ihr im Mitgliedsantrag erheben solltet und welche nicht, werden wir morgen klären.
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Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.
Tanzsportverein Gelb-Schwarz-Casino München e. V.
Wir arbeiten seit Januar 2014 mit NetxpVerein und sind wirklich begeistert. Mit dem Netxp Vereinsverwalter verwalten wir ehrenamtlich 650 Mitglieder, machen den monatlichen Beitragseinzug und verbuchen selber. Eine bessere Software für Online-Banking, Buchhaltung und Mitgliederverwaltung als NetxpVerein können wir uns definitiv nicht vorstellen. Vielen Dank an das Netxp Support-Team für die ...
Wir sind von unseren Lösungen überzeugt. Deshalb dürfen Sie uns gerne und ausgiebig testen.
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