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Der nächste noch zu klärende Punkt ist die Weitergabe personenbezogener Daten an beispielsweise die Presse. Natürlich dürfen an Diese, Daten nur dann übergeben werden, wenn die Weitergabe im überwiegend berechtigten Interesse des Mitglieds erfolgt. Wir wissen ja inzwischen, dass dies bei Kindern und jugendlichen nicht der Fall sein kann. Aus diesem Grund ist für die Weitergabe von Daten bei Kindern oder Jugendlichen, immer die schriftliche Erlaubnis der Eltern einzuholen.
Die Daten sollten sich auch ein Minimum beschränken (Vorname, Nachname). Weitere Daten würde aber eine verantwortungsvolle Presse sowieso nicht veröffentlichen.
Der Verein kann natürlich gerne auf den entsprechenden Presseartikel referenzieren, dies ist auch ohne Erlaubnis der Mitglieder möglich. Hier sollte aber dann auch ein Quellnachweis verwendet werden.
Eine Veröffentlichung oder die Weitergabe von Daten bei Ehrenrührigen Fällen muss aber unterbleiben.
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Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.
TSV Pliening-Landsham e. V.
Wir der TSV Pliening-Landsham e.V. haben von der Software auf dem Lehrgang im Oktober 2012 beim BLSV zum Vereinsmanager erfahren und waren sehr interessiert. Direkt vom Lehrgang haben wir eine Test Lizenz erhalten und eine Woche später wurden uns sogar in diese unser Daten überspielt. Wir sind ein Verein mit fast 900 Mitgliedern und 6 Sparten. Seit dem 01.01.13 haben wir NetXP eingeführt und sind ...
Wir sind von unseren Lösungen überzeugt. Deshalb dürfen Sie uns gerne und ausgiebig testen.
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