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Weitergabe an Dachverbände oder andere Vereine

Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dachverbände, sollte auf alle Fälle Einzug in die Datenschutzordnung des Verein finden. Gerne geben sich Dachverbände als staatsähnliche Institution aus, was sie aber nicht sind. Widerspricht ein Mitglied der Weitergabe der Daten an einen Dachverband, dürfen seine Daten auch nicht weitergeleitet werden. Eventuell ist aber dann zu prüfen, ob das Mitglied noch weiter im Verein verbleiben kann.

Genauso verhält es sich bei der Datenweitergabe an anderen Vereine (z.B. zur Turnierteilnahme o.ö.).

Eine Weitergabe an anderen Vereine oder Dachverbände, damit diese bei den Mitgliedern Werbung mit ihren Werbepartnern durchführen können ist grundsätzlich untersagt (was ja auch ganz gut ist). Bitte verpflichten Sie Ihren Verband auf die Geheimhaltung und erteilen Sie eine Weiterleitungsverbot. So sichern Sie sich vor Regress ab.

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