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Verein mit Zutrittskontrolle

Die technischen, organisatorischen Maßnahmen für die Speicherung personenbezogener Daten laut DSGVO sehen für eine vereinseigene Speicherung eine Zutrittskontrolle vor. Laut dieser muss die Speicherung in Räumen erfolgen, die nur von berechtigten Personen betreten werden dürfen. Die Zutrittskontrolle umfasst also Sicherheitstüren, Alarmanlage, Zugangskontrolle, Schlüsselprotokoll und natürlich Sicherheitsglas an den Fenstern. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Die Zutrittskontrolle soll verhindern, dass Einbrecher oder andere nicht berechtigte Personen, Computer, Datenträger oder andere Datenspeicher entwenden könne um diese in Ruhe auslesen können.

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TSV Pliening-Landsham e. V.

Wir der TSV Pliening-Landsham e.V. haben von der Software auf dem Lehrgang im Oktober 2012 beim BLSV zum Vereinsmanager erfahren und waren sehr interessiert. Direkt vom Lehrgang haben wir eine Test Lizenz erhalten und eine Woche später wurden uns sogar in diese unser Daten überspielt. Wir sind ein Verein mit fast 900 Mitgliedern und 6 Sparten. Seit dem 01.01.13 haben wir NetXP eingeführt und sind ...

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