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Verein mit Zutrittskontrolle

Die technischen, organisatorischen Maßnahmen für die Speicherung personenbezogener Daten laut DSGVO sehen für eine vereinseigene Speicherung eine Zutrittskontrolle vor. Laut dieser muss die Speicherung in Räumen erfolgen, die nur von berechtigten Personen betreten werden dürfen. Die Zutrittskontrolle umfasst also Sicherheitstüren, Alarmanlage, Zugangskontrolle, Schlüsselprotokoll und natürlich Sicherheitsglas an den Fenstern. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Die Zutrittskontrolle soll verhindern, dass Einbrecher oder andere nicht berechtigte Personen, Computer, Datenträger oder andere Datenspeicher entwenden könne um diese in Ruhe auslesen können.

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