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Dienstag, 26. Oktober 2010 00:00
Im heutigen Update werden Ihnen einige neue Funktionen zum Mailversand und zu den Lieferanten hinzugefügt. Des Weiteren wurden die Rechte in der Mitgliederverwaltung überarbeitet und einige weitere Funktionen hinzugefügt.
Im Update enthalten sind:
Funktionserweiterungen ·
Behobene Fehler ·
Über Feedback zu den aktuellen Änderungen, der Homepage oder der Hilfe würden wir uns sehr freuen. Senden Sie uns einfach Ihre Gedanken und eventuelle Verbesserungsvorschläge an info@netxp-verein.de.
Viel Spass auch weiterhin
Ihr Netxp-Team
Dienstag, 09. November 2010 00:00
Sehr geehrte Netxp:Verein Nutzer,
wir sind stets bemüht, unsere Vereinssoftware Netxp:Verein weiter zu entwickeln und zu verbessern. Unsere Vereinssoftware wurde in letzter Zeit um viele neue Funktionen erweitert, auch in der Zukunft soll Netxp:Verein um viele neue Funktionen reicher werden.
Aufgrund unseres Updatekonzepts ist es daher unbedingt erforderlich, dass Sie Netxp:Verein nur über das Netxp:Verein-Startsymbol aufrufen. Das Symbol befindet sich standardgemäß auf Ihrem Desktop (NetxpVerein Start.exe).
Sollten Sie Netxp:Verein über andere Links aufrufen, so bitten wir Sie, Netxp:Verein von unserer Internetseite herunterzuladen und neu zu installieren. Unter folgenden Link gelangen Sie direkt zum Download von Netxp:Verein:
http://www.netxp-verein.de/Download.aspx
Mit dem Aufruf über das Startsymbol ist sichergestellt, dass Sie die automatischen Updates von Netxp:Verein erhalten. Kann Netxp:Verein von Ihnen nicht gestartet werden, laden Sie bitte Netxp:Verein von unserer Internetseite, wie oben angegeben, herunter und installieren es neu.
Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Netxp:Verein
Dienstag, 30. November 2010 00:00
Neu! Ihre monatliche Vereinsstatistik bei Netxp:Verein!
Liebe Netxp:Verein-Nutzer,
hiermit erhalten Sie den ersten Newsletter von Netxp:Verein, mit den aktuellen Informationen, sowie einer kurzen Zusammenfassung über die Entwicklung Ihres Vereins vom vergangenen Monat. In der Statistik können Sie die wichtigsten Infos entnehmen - wie viele Mitglieder neu in Ihrem Verein aufgenommen wurden, und wie hoch die Anzahl der Mitglieder ist, die verabschiedet wurden. Außerdem erfahren Sie, wer die nächsten Geburtstagskinder und Jubilare in Ihrem Verein sind.
Um mehr über Ihre Vereinsaktivitäten zu erfahren, aktivieren Sie einfach in Netxp:Verein unter „Adressen“ die Option „Excelanhang“. So erhalten Sie diese Infos in einer übersichtlichen Excel-Tabelle. Natürlich können auch weitere Personen die monatliche Vereinsstatistik erhalten. Geben Sie die jeweiligen Email-Adressen der gewünschten Empfänger einfach unter „Adressen“ an.
Neben der Statistik zu Ihrem Verein wollen wir Sie zukünftig auch über die aktuellen Updates und weiteren Neuerungen in Netxp:Verein informieren.
Natürlich freuen wir uns auch über Ihr Feedback zum neuen Netxp:Verein Service-Newsletter.
Viel Vergnügen beim Lesen wünscht das Team von Netxp:Verein.
Mittwoch, 30. März 2011 00:00
Nutzen Sie die Ehrenamtspauschalen für Vereinshelfer oder Vereinsfunktionäre
Ehrenamtspauschalen dienen Vereinen dazu, Ihre Mitglieder für die erbrachten Leistungen im Verein zu danken. Die Vergütung von ehrenamtlichen Tätigkeiten bei Vereinen ist gesetzlich geregelt. Pro Mitglied ist der Betrag bis maximal 500,- € jährlich steuerfrei.
Die Ehrenamtspauschale darf vom Mitglied natürlich an den Verein zurückgespendet werden. Hierfür stellt der Verein dem Mitglied eine Spendenquittung aus. Spenden sind steuerlich absetzbar und können somit in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Abwicklung über die "Rück-Spende" des Mitglieds ist dann für den Verein absolut kostenneutral.
Wichtig hierbei ist, dass die Zahlung der Ehrenamtspauschale in der Vereinssatzung festgelegt ist. Der betreffende Passus könnte beispielsweise wie folgt lauten:
"Wenn es die finanzielle Situation des Vereins zulässt, sind die Vorstandsmitglieder berechtigt, sich Aufwandsentschädigungen aus der 'Ehrenamtspauschale' nach § 3 Nr. 26a Einkommenssteuergesetz zu zahlen."
Vom Vorstand beauftragte Mitglieder dürfen ebenfalls in den Genuss der Ehrenamtspauschale kommen. Dies wären zum Beispiel Platzwarte, Schiedsrichter, Spartenleiter, Kampfrichter, oder Personen, die Fahrdienste für Wettkämpfe, an denen Kinder beteiligt sind, erbringen. Dies sind nur einige Beispiele, Sie können sich aber weitergehend im Internet darüber informieren.
Freitag, 29. April 2011 00:00
Hiermit möchten wir Sie über die Änderung im Zahlungsverkehr informieren. Bis spätestens 2013 wird der Zahlungsverkehr aller europäischen Banken auf SEPA (Single Euro Payments Area) umgestellt. Bargeldlose Zahlungen sollen somit in den 32 Staaten Europas sicher und einfach getätigt werden. Dazu wird Ihre derzeitige Konto-Nummer durch eine 22-stellige IBAN-Nummer ersetzt. Auch die Bankleitzahl wird zukünftig durch eine sogenannte „BIC“ (internationale Bankleitzahl) ersetzt.
Alle IBAN-Nummern sind nach folgendem Prinzip aufgebaut:
Beispiel IBAN-Nummer: DE87123456780012345678
Beispiel | DE | 87 | 12345678 | 0012345678 |
Länderkennung | 2-stellige Prüfziffer | Bankleitzahl | Kontonummer 10-stellig, aufgefüllt mit Nullen |
Die ersten zwei Stellen geben das Land an. Anschließend folgt eine zweistellige Prüfziffer. Die folgenden acht Ziffern stellen die Bankleitzahl dar. Weiter beinhaltet die IBAN-Nummer eine 10-stellige Kontonummer. Sollte Ihre Konto-Nummer weniger als 10 Stellen haben, wird die Kontonummer mit Nullen aufgefüllt.
Ebenfalls benötigen Sie für alle Bankgeschäfte die „BIC“ des Zahlungsempfängers oder Lastschriftpartners. Die „BIC“ (Business Identifier Code - Internationale Bankleitzahl) ist nach folgendem Schema aufgebaut:
BIC Beispiel: BYLADEM1EGF
Beispiel | BYLA | DE | M1 | EGF |
Name des Kreditinstituts | Land des Kreditinstituts | Ort des Kreditinstitus | Filiale oder angeschlossenes Kreditinstitut |
Die Stellen 1 bis 4 stehen für den Namen des Kreditinstituts. Die 5. und 6. Stelle bezeichnet das Land des Kreditinstituts. Stelle 7 und 8 geben den Ort des Kreditinstituts an.
Die eventuellen Stellen 9 bis 11 geben Filialen oder ein angeschlossenes Kreditinstitut an. Ein wichtiger Punkt, der für Vereine zu beachten ist, ist, dass alle derzeit gültigen Einzugsermächtigungen der Mitglieder mit der Einführung der SEPA aller Voraussicht nach ungültig werden.
D. h. alle Einzugsermächtigungen der einzelnen Mitglieder müssen neu eingeholt werden. Damit Ihnen diese Arbeit zumindest bei Neu-Mitgliedern entfällt, stellen wir für Sie schon jetzt einen SEPA-Vordruck zum Download zur Verfügung. Diesen finden Sie unter folgenden Link:
http://www.netxp-verein.de/Dokumente.aspx
Auch weitere Vorbereitungen zur Einführung der SEPA können von Ihnen jetzt schon erledigt werden. Damit Sie die SEPA Genehmigung erhalten, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer“. Diese ID kann ganz einfach online bei der Deutschen Bundesbank unter folgenden Link beantragt werden: https://extranet.bundesbank.de/scp/
Bitte halten Sie für die Beantragung Ihrer Gläubiger-ID folgende Informationen bereit:
Die Beantragung dieser Identifikationsnummer ist kostenlos. Die Gläubiger-ID dient zur eindeutigen Identifizierung des Lastschrifteinreichers. Diese ID ist unabhängig von der Konto- und Bankverbindung.
Weiterhin benötigen Sie für jedes Ihrer Mitglieder eine Mandatsreferenz oder auf Deutsch, eine eindeutige Nummer, die sich in der Zeit der Mitgliedschaft bei Ihrem Verein nie ändern sollte. Diese Mandatsreferenz wird bei einem Lastschrifteneinzug zur Bank „mitgesendet“. Die Bank kann auf Grund dieser Mandatsreferenz die Gültigkeit des Einzugs kontrollieren.
Hier nochmal kurz zusammengefasst, was für zukünftige SEPA-Lastschriften benötigt wird:
IBAN und BIC-Nummer
Für SEPA-Lastschriften benötigen Sie Ihre IBAN- und BIC-Nummer. Ihre bisherige Kontonummer und BLZ kann nicht mehr verwendet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut nach Ihrer IBAN- und BIC-Nummer.
Mandatsreferenz (eindeutige Nummer, z. B. Mitgliedsnummer)
Beim Lastschrifteinzug muss eine eindeutige Nummer angegeben werden. Hier kann z. B. die Mitgliedsnummer verwendet werden.
Neue Lastschrifteinzugsermächtigung aller Mitglieder
Für jedes Mitglied benötigen Sie eine Einzugsermächtigung. Aktuelle Einzugsermächtigungen sind ggf. nicht mehr gültig. Ein Muster für die Einzugsermächtigung und für das SEPA-Mandat (Doppelmandat) finden Sie nachfolgend, dieses können Sie bereits für Neumitglieder verwenden: http://www.netxp-verein.de/Dokumente.aspx
Feste Fälligkeitstermine
Bei der SEPA-Lastschrift muss ein Fälligkeitstermin angegeben werden. Zusätzlich müssen die Zahlenden vorab über den Lastschrifteinzug informiert werden (Tag und Betrag der Abbuchung). Am besten Sie vermerken dies im Mitgliedsantrag; oder informieren Sie Ihre Mitglieder in einem Rundschreiben über die Abbuchung.
Gläubiger-ID
Damit SEPA-Lastschriften durchgeführt werden können, benötigt jeder Verein eine Gläubiger-ID. Diese ID kann direkt bei der Deutschen Bundesbank unter
folgenden Link beantragt werden: https://extranet.bundesbank.de/scp/
Netxp:Verein unterstützt natürlich das bisherige nationale Zahlverfahren weiter. Die Umstellung auf SEPA erfolgt bei Netxp:Verein natürlich ebenfalls.
Sollten Sie weitere Informationen zu SEPA benötigen, so setzen Sie sich mit Ihrem Kreditinstitut in Verbindung. Gerne steht Ihnen bei offenen Fragen auch das Team von Netxp:Verein zur Verfügung:
Mo- Fr. 08.00 Uhr – 17.00 Uhr
Tel. 0 87 21/ 50 64 8-89
Email: info@netxp-verein.de
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Seit Februar 2010 nutzt der Behinderten- und Vitalsportverein Weiden e. V. nun die Vereinsverwaltungslösung Netxp:Verein. Was uns von Anfang an überzeugt hat, war das einfache Bedienkonzept der Software und die Zugriffsmöglichkeit via Internet. Denn für uns ist es wichtig, dass unser Verein zukunftsfähig ist und dies beginnt für uns bereits bei der Verwaltungsarbeit. Außerdem hat uns das Abrechn ...
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