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Freitag, 28. November 2014 00:00
Liebe Netxp:Verein Nutzer,
zum Jahresausklang wollen wir uns für die tolle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken, und wünschen Ihnen eine stressfreie und schöne Vorweihnachtszeit und natürlich wunderschöne und frohe Weihnachten!
Wir hoffen auch, dass im kommenden Jahr die Online-Schulungen wieder so zahlreich besucht werden! 😉
Hinweis:
Während der Weihnachtszeit, vom 23.12. bis 01.01.2015, ist das Support-Team nur per Email erreichbar.
Freitag, 30. Januar 2015 00:00
Die Zeit der Kassenprüfungen der Vereine rückt näher, und in jedem Verein findet einmal jährlich diese Prüfung statt. Um Ihnen eine kleine Hilfe zu bieten, haben wir für Sie eine Vorlage zum Protokoll zur Kassenprüfung vorbereitet. Diese Vorlage können Sie unter folgenden Link downloaden:
Kassenprüfung (Word)
Kassenprüfung (PDF)
Donnerstag, 30. April 2015 00:00
In den letzten Monaten haben wir festgestellt, dass die meisten neuen Netxp:Verein Kunden nicht etwa durch Werbung gewonnen wurden. Fast alle neuen Vereine finden den Weg zu uns durch Mundpropaganda. Hier wollen wir Sie noch einmal daran erinnern, dass es bei Netxp:Verein 50,- € für jeden durch Weiterempfehlung gewonnenen Verein gibt.
Was müssen Sie machen?
Sie kennen einen Verein, der mit seiner derzeitigen Verwaltung unzufrieden ist, noch manuell die verschiedensten Listen pflegt, oder sogar eine Vereinsverwaltung verwendet die nicht SEPA-fähig ist?
Empfehlen Sie ihm Netxp:Verein zu testen. Sollte sich der geworbenen Verein dazu entschließen Netxp:Verein zu kaufen, füllen Sie einfach das Formular zur Freundschaftswerbung aus und faxen Sie uns dieses zu. Die Provision wird dann an die angegebene Kontoverbindung überwiesen.
Viele Vereine haben von dieser Möglichkeit bereits gebraucht gemacht. Der momentane Spitzenreiter hat so für seinen Verein bereits 800,- € kassiert! Viele Vereine teilen sich aber auch die Provision.
Das Formular für die Freundschaftswerbung finden Sie hier: Freundschaftswerbung
Dienstag, 26. August 2014 00:00
Endlich, der neue E-Mail-Client, die mit Sicherheit größte Entwicklung 2014, ist fertig und kann ab sofort verwendet werden. Was bedeutet das für Sie und wie kann dieser neue E-Mail-Client Ihnen helfen Ihre Arbeit zu erleichtern?
Endlich auch ein Posteingang
Die größte Neuerung ist mit Sicherheit der Posteingang. Bisher waren Sie es gewöhnt in Netxp:Verein nur Mails senden zu können. Jetzt können Sie auch Mails empfangen. Der neue E-Mail-Client wird als separates Fenster gestartet und beinhaltet jetzt auch einen Posteingang und gesendete E-Mails. Das heißt für Sie, dass Sie kein separates Programm mehr brauchen um die täglichen Mailaufgaben für Ihren Verein zu erledigen. Egal ob Sie eine oder mehrere E-Mail-Adressen im Verein verwenden, egal ob Sie mit POP oder IMAP arbeiten, der neue E-Mail-Client beherrscht alles. Nach der Aktivierung des Clients unter ‚Verwaltung‘ -> ‚Optionen‘ -> ‚Kommunikation‘ erhalten Sie eine neue Schaltfläche im linken unteren Eck der Netxp:Verein-Maske. Mit dieser Schaltfläche starten Sie den neuen Client. Als erstes werden Sie hier aufgefordert, Ihre Mailkonten anzulegen. Sollten Sie hier nicht wissen was eingestellt werden muss, kontaktieren Sie bitte Ihren Mailprovider.
Lückenlose Nachverfolgbarkeit des Schriftwechsels
Ein fester Bestandteil des neuen E-Mail-Clients ist die Möglichkeit, E-Mails im Bezug zu Mitgliedern oder Lieferanten zu setzen. Alle E-Mails, egal ob eingehend oder ausgehend, werden anhand der entsprechenden E-Mail-Adresse mit Mitgliedern und Lieferanten verbunden. Diese Mails können dann direkt in den Details des jeweiligen Mitglieds eingesehen und durch einen Doppelklick geöffnet werden. Dies funktioniert aber nur, wenn die Mails lokal vorhanden sind oder im „Online-Speicher“ archiviert wurden.
Das Online Archiv vergisst nichts
Des Weiteren werden Sie im Assistenten gefragt, ob Sie Ihre E-Mails im Online-Speicher archivieren wollen. Was bedeutet das? Mit dem neuen E-Mail-Client können Sie ein zentrales Mailarchiv für den Verein aufbauen. Alle gesendeten und empfangenen Mails können in diesem zentralen Archiv abgelegt werden bzw. werden meist automatisch hier abgelegt. Grundvoraussetzung für dieses „Online-Archiv“ ist das Vorhandensein von ausreichendem Speicherplatz im separat buchbaren „Online-Speicher“. Alle E-Mails werden zusätzlich natürlich auch lokal, d. h. auf Ihrem PC abgelegt. In diesem Fall obliegt Ihnen die Datensicherung der vereinseigenen E-Mails, da sich diese dann nur auf Ihrem PC befinden.
Mehr Felder – Mehr Möglichkeiten
Natürlich wird dieser neue E-Mail-Client auch bei der Versendung der normalen Einzel- oder Massenemail aus der Mitgliederliste und den Dokumenten verwendet. Auch hier gibt es eine Neuerung. Früher war es nur möglich, den entsprechenden Vornamen, den Nachnamen oder die Anrede als variable Felder einzufügen. Jetzt können Sie über praktisch jedes Feld verfügen, dass in der Mitgliederverwaltung verwendet wird. Dadurch haben Sie nun die Möglichkeit, wie auch schon in den Serienbriefen, individuelle E-Mails zu versenden, die auf sämtliche im Mitglied gespeicherte Daten zugreifen.
Grundsätzlich ist dieser E-Mail-Client kostenlos und in den normalen Gebühren von Netxp:Verein bereits enthalten. Einzige Ausnahme hier ist der separat buchbare „Online-Speicher“. Dieser muss (wie bisher auch) zusätzlich bestellt werden. Das entsprechende Bestellblatt finden Sie hier.
Wir hoffen, Ihnen gefällt der neue Mail-Client und das er Ihnen hilft Zeit, Mühen und vielleicht auch Kosten für den Verein zu sparen. Freuen würden wir uns über Ihr Feedback und wenn Ihnen Netxp:Verein gefällt, auch über die ein oder andere Weiterempfehlung oder Referenz für unsere Homepage.
Viel Spaß bei der Arbeit,
das Netxp:Verein Team
Mittwoch, 23. Juli 2014 00:00
Mit einer Gesetzesänderung des Bundeskinderschutzgesetzes hat der Gesetzgeber am 01.01.2012 die sicher wünschenswerte Stärkung des aktiven Kinder und Jugendschutzes beschlossen. Annähernd alle Jugendämter verpflichten zurzeit alle Vereine, die in der Jugendarbeit tätig sind (Sportvereine, Betreuungsvereine usw.), eine Vereinbarung einzugehen. In dieser Verpflichtung wird kurz gesagt vereinbart, dass sich der Verein zur Überwachung der Jugendschutzauflagen verpflichtet. Diese Überwachung bezieht sich auf alle ehrenamtlich oder nebenamtlich Tätigen, die mit Jugendlichen in Kontakt treten. Eine Ablehnung dieser Vereinbarung ist nicht möglich. Folgende Personengruppen umfasst diese Verpflichtung: Die Regelung gilt für alle, laut SGB §72a Vlll:
• die das 18. Lebensjahr vollendet haben und entweder im Rahmen von Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen mindestens eine Nacht verbringen
• oder die Aufsichtspflicht für Kinder oder Jugendliche übernehmen, auch im Vertretungsfall
• oder für Ehrenamtliche im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die kontinuierlich Verantwortung in einer offenen Kinder- bzw. Jugendeinrichtung übernehmen.
• Hiervon kann abgesehen werden, wenn dies in einem begründeten Einzelfall spontan notwendig wird, um die Aufsicht sicherzustellen.
Also umfasst die Verpflichtung dadurch auch alle Jugendtrainer, Betreuer o.ä. Im Zweifelsfall steht Ihnen bei Nachfragen Ihr Jugendamt sicher gerne zur Verfügung.
Was müssen Sie als Verein machen um dieser Vereinbarung nachzukommen?
Kurz gesagt einiges, denn es muss von jedem Betreffenden ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a Abs. 2 BZRG angefordert werden und dies muss kontrolliert, protokolliert und nachverfolgt werden. Nachdem wir aber alle in Deutschland wohnen, wird’s ab hier kompliziert.
Grundsätzlich ist es so, dass mit einem Anforderungsformular, das der Verein ausstellt, ein kostenloses Führungszeugnis bei dem entsprechenden Einwohnermeldeamt angefordert werden kann. Nun gibt es Landkreise, bei denen der Verein diese gesammelt an das Einwohnermeldeamt sendet, um für die Betroffenen das Führungszeugnis anzufordern. Bei einigen Landkreisen funktioniert dies nicht und der Betroffene muss mit dem Formular selbst zum Amt. Nachdem das Führungszeugnis angefordert wurde, wird dieses per Post an die Person gesendet, für die das Führungszeugnis ausgestellt werden muss. Nach Erhalt des Führungszeugnisses gibt es wieder zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Der Betroffene legt das Führungszeugnis beim Verein vor (hier muss vom Vorstand eine berechtigte Person ernannt werden). Der Verein prüft das Führungszeugnis, indem er auf einen Eintrag in folgenden Paragraphen achtet: §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236.
Bevor Sie zählen: das sind nicht weniger als 14! Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist, kann im Mitglied vermerkt werden:
- Datum der Einsichtnahme
- Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses
- Name des Prüfers (im Verein)
Mehr darf nicht gespeichert werden.
Nach der Prüfung gilt die Unbedenklichkeit als bescheinigt.
Möglichhkeit 2:
Mit dem Führungszeugnis besucht der Betroffene wieder sein Einwohnermeldeamt, legt das Führungszeugnis vor und lässt sich die Unbedenklichkeit von der Behörde durch ein Schreiben bestätigen. Mit dieser Bestätigung besucht der Betroffene seinen Verein. Dieser darf die Bestätigung kopieren (kein Original) und aufbewahren. Zusätzlich speichert er das Datum der Ausstellung und den Namen des Prüfers (im Verein). Dies wäre die einfachere und sicher auch am besten zu beweisende Vorgehensweise, wird aber nicht von allen Kommunen angeboten!
Zu allem Überfluss muss dieser Vorgang alle 5 Jahre wiederholt werden, da laut Gesetzgeber eine Neuprüfung alle 5 Jahre erfolgen muss!
Wie kann Netxp:Verein Sie unterstützen diesen verwaltungstechnischen Wahnsinn zu bewältigen?
Mit dem Update „Führungszeugnisse“ haben alle Vereine die Möglichkeit ein neues Benutzerrecht zu schalten. Die Führungszeugnisberechtigten bekommen alle ein neues Register angezeigt, mit dem die Verwaltung deutlich vereinfacht wird. Auf Knopfdruck lässt sich das Anforderungsformular für das Führungszeugnis vorausgefüllt, mit Anschreiben, für alle Betroffenen ausdrucken oder per Mail versenden. Die Daten der Prüfung inkl. Scan der von der Kommune ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung können in diesem Register hinterlegt werden. Weiterhin wird natürlich das Ablaufdatum berechnet. Mit verschiedenen Auswertungsmöglichkeiten helfen wir Ihnen in Sekundenschnelle herauszufinden, wer schon ein Formular erhalten hat, die Prüfung aber noch nicht stattgefunden hat, oder wer überhaupt die Unbedenklichkeitsbestätigung braucht.
In einem separaten Schulung erklären wir die Arbeitsweise dieser Verwaltung. Die Schulung können Sie unter folgenden Link einsehen: Verwaltung von Führungszeugnissen
Ein Satz noch zum Schluss. Wieder einmal wurde Verantwortung an die Vereine abgeschoben, denn Sie als ehrenamtlich Tätige finden sicher noch ein wenig Zeit, sich diesem Bürokratiewahnsinn zu widmen. Wir versuchen Ihnen aber bestmöglich zu helfen und Sie zu unterstützen.
Bei Fragen zu diesem Prozedere können Sie sich natürlich wie gewohnt an unseren Support wenden.
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Mit der komfortablen Online-Vereinsverwaltung arbeiten Sie in Ihrem Verein mit beliebig vielen Benutzern und nur EINEM Datenbestand. Diese Daten werden zentral auf einem gesicherten Server gespeichert. Ihren Benutzern können Sie verschiedene Rechte zuweisen. Natürlich verwalten Sie in Netxp:Verein auch Ihre Beiträge, als fixe Beiträge oder altersabhängig dynamische Beiträge.
WIR für UNS! Bürgerverein Neustadt (Hessen) e.V.Unser Verein wurde in 2019 gegründet und zeichnet sich durch eine große Vielfalt an Sparten aus. Vom Bürgerbus über die Bürgerhilfe für pflegebedürftige Personen bis zu Begegnung, Bewegung und Pfadfindern vereinen wir als Dachverein viele unterschiedliche Angebote. Nach dem testen von verschiedenen Vereinsverwaltungsprogrammen hat mich Netxp überzeugt. Es ist so flexibel, dass alle Anforderungen ...
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