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Ob Auswärtsspiel, Fortbildung, Materialeinkauf oder Fahrt zu einer Vorstandssitzung: Ehrenamtlich Engagierte nutzen für Vereinsaufgaben häufig ihr eigenes Fahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel. Damit daraus weder Unklarheiten noch unnötige Rückfragen entstehen, sollten Vereine Fahrtkosten nach festen Regeln erfassen, prüfen und auszahlen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Fahrtkosten im Verein erstatten, welche Angaben auf einer Abrechnung nicht fehlen dürfen und wie Netxp-Verein den Ablauf unterstützen kann.
Zunächst ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich: Beim Aufwendungsersatz erhält eine Person Kosten zurück, die ihr durch eine konkrete Vereinstätigkeit entstanden sind. Eine Vergütung bezahlt dagegen die geleistete Arbeit oder den eingesetzten Zeitaufwand.
Für Vorstandsmitglieder verweist § 27 Absatz 3 BGB auf die Vorschriften des Auftragsrechts. Nach § 670 BGB sind erforderliche Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags entstanden sind. Dazu können auch notwendige Fahrtkosten gehören. Bei anderen ehrenamtlich Tätigen sollte der Verein die Grundlage der Erstattung eindeutig regeln, beispielsweise in einem Vertrag, einer Reisekostenordnung oder einem Vorstandsbeschluss.
Eine Fahrtkostenerstattung sollte deshalb nicht stillschweigend wie eine zusätzliche Tätigkeitsvergütung behandelt werden. Klare Bezeichnungen, nachvollziehbare Berechnungen und ein belegbarer Anlass helfen, beide Zahlungsarten sauber voneinander zu trennen.
Bevor die ersten Abrechnungen eingehen, sollte der Vorstand festlegen, für welche Fahrten der Verein Kosten übernimmt. Eine kurze interne Reisekosten- oder Auslagenordnung genügt häufig, wenn sie verständlich formuliert und ordnungsgemäß beschlossen wird.
Darin sollten mindestens folgende Punkte geregelt sein:
Der Verein sollte dabei auch bestimmen, wie Fahrgemeinschaften, Parkgebühren, öffentliche Verkehrsmittel oder die Verbindung privater und vereinsbezogener Wege behandelt werden. Steuerliche Reisekostensätze können eine Orientierung bieten, sind aber nicht automatisch auf jede ehrenamtliche Tätigkeit übertragbar. Der konkrete Erstattungsmaßstab sollte daher vorab geprüft und schriftlich festgelegt werden.
Eine prüfbare Abrechnung muss erkennen lassen, wer wann aus welchem Grund wohin gefahren ist und wie sich der Erstattungsbetrag zusammensetzt. Eine einfache Kilometerangabe ohne Anlass und Strecke reicht dafür nicht aus.
Ein praxistaugliches Abrechnungsformular enthält:
Bei Bahnfahrten, Taxikosten oder Parkgebühren sollten die jeweiligen Belege beigefügt werden. Für Fahrten mit dem privaten Fahrzeug empfiehlt sich zusätzlich eine kurze Bestätigung, dass die Angaben vollständig und richtig sind.
Ein fester monatlicher Abrechnungstermin entlastet die Kasse. Die Verantwortlichen bearbeiten dann nicht laufend einzelne Kleinstbeträge, während Ehrenamtliche trotzdem zeitnah zu ihrem Geld kommen.
In der Übungsleiterverwaltung von Netxp-Verein lassen sich Verträge mit unterschiedlichen Abrechnungsposten hinterlegen. Dazu gehören neben Stundenvergütungen und Pauschalen auch Fahrtkosten und Spesen. Bei Fahrtkosten können unter anderem der Abfahrtsort, das Ziel und die gefahrenen Kilometer erfasst werden. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der im Vertrag hinterlegten Positionen.
Damit der Ablauf verlässlich funktioniert, sollte der Verein zuerst die tatsächlich vereinbarte Regelung im jeweiligen Vertrag abbilden. Unterschiedliche Tätigkeiten oder Vereinbarungen sollten nicht ungeprüft in einer gemeinsamen Abrechnung vermischt werden. Zu einer Übungsleiterabrechnung können außerdem Belege, beispielsweise eine gescannte Fahrtenaufstellung, hinzugefügt werden.
Für andere Fahrtkostenerstattungen kann die Finanzverwaltung genutzt werden, um Auszahlungen zu buchen und Zahlungsbewegungen zuzuordnen. Mit der optionalen elektronischen Belegablage lassen sich eingescannte Abrechnungen und Belege direkt mit Buchungen verknüpfen. So bleiben Unterlagen auch bei einer späteren Kassenprüfung leichter auffindbar.
Neue Nutzer sollten zunächst einen einfachen Standardprozess einführen: einheitliches Abrechnungsformular, eindeutige Zuständigkeit und zentrale Ablage. Erst wenn die vereinsinternen Regeln feststehen, sollten diese in der Software abgebildet werden.
Bestandskunden können bestehende Übungsleiterverträge und Abrechnungsposten gezielt überprüfen. Stimmen die hinterlegten Fahrtkostenregelungen noch mit den aktuellen Vereinbarungen überein? Werden Nachweise konsequent angehängt? Sind Buchungen und Belege eindeutig miteinander verknüpft? Eine kurze jährliche Kontrolle verhindert, dass veraltete Sätze oder uneinheitliche Verfahren unbemerkt fortgeführt werden.
Wer Fahrtkosten im Verein erstatten möchte, braucht vor allem einen nachvollziehbaren Prozess. Legen Sie Anspruch, Berechnung, Nachweise und Freigabe schriftlich fest. Erfassen Sie jede Fahrt mit einem konkreten Vereinszweck und bewahren Sie die zugehörigen Unterlagen gemeinsam mit der Buchung auf. Prüfen Sie jetzt Ihre bestehenden Regelungen und richten Sie für die nächste Abrechnung einen einheitlichen digitalen Ablauf ein.
Muss ein Verein jede ehrenamtlich veranlasste Fahrt erstatten?
Nicht jede Fahrt führt automatisch zu einem Erstattungsanspruch. Entscheidend sind unter anderem die Aufgabe, der Auftrag, bestehende Vereinbarungen und die Erforderlichkeit der Aufwendungen. Der Verein sollte den Anspruch vorab eindeutig regeln.
Genügt eine Aufstellung der gefahrenen Kilometer?
Die Kilometerzahl allein ist meist nicht ausreichend. Zusätzlich sollten mindestens Datum, Strecke, Vereinszweck, Berechnung und die abrechnende Person dokumentiert sein.
Dürfen Parkgebühren zusätzlich erstattet werden?
Das ist möglich, wenn die Kosten vereinsbedingt entstanden sind und die interne Regelung eine Erstattung vorsieht. Der Parkbeleg sollte der Abrechnung beigefügt werden.
Können Fahrtkosten direkt in Netxp-Verein abgerechnet werden?
In der Übungsleiterverwaltung können Fahrtkosten als vertraglicher Abrechnungsposten hinterlegt und anhand der erfassten Fahrten berechnet werden. Andere Auszahlungen lassen sich über die Finanzverwaltung buchen und mit digitalen Belegen verknüpfen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie vereins- und steuerrechtliche Einzelfragen fachkundig prüfen.
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