Einführung der SEPA – Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa – Bereiten Sie Ihre Verein bereits jetzt vor!
Hiermit möchten wir Sie über die Änderung im Zahlungsverkehr informieren. Bis spätestens 2013 wird der Zahlungsverkehr aller europäischen Banken auf SEPA (Single Euro Payments Area) umgestellt. Bargeldlose Zahlungen sollen somit in den 32 Staaten Europas sicher und einfach getätigt werden. Dazu wird Ihre derzeitige Konto-Nummer durch eine 22-stellige IBAN-Nummer ersetzt. Auch die Bankleitzahl wird zukünftig durch eine sogenannte „BIC“ (internationale Bankleitzahl) ersetzt.
Alle IBAN-Nummern sind nach folgendem Prinzip aufgebaut:
Beispiel IBAN-Nummer: DE87123456780012345678
| Beispiel | DE | 87 | 12345678 | 0012345678 |
| | Länderkennung | 2-stellige Prüfziffer | Bankleitzahl | Kontonummer 10-stellig, aufgefüllt mit Nullen |
Die ersten zwei Stellen geben das Land an. Anschließend folgt eine zweistellige Prüfziffer. Die folgenden acht Ziffern stellen die Bankleitzahl dar. Weiter beinhaltet die IBAN-Nummer eine 10-stellige Kontonummer. Sollte Ihre Konto-Nummer weniger als 10 Stellen haben, wird die Kontonummer mit Nullen aufgefüllt.
Ebenfalls benötigen Sie für alle Bankgeschäfte die „BIC“ des Zahlungsempfängers oder Lastschriftpartners. Die „BIC“ (Business Identifier Code - Internationale Bankleitzahl) ist nach folgendem Schema aufgebaut:
BIC Beispiel: BYLADEM1EGF
| Beispiel | BYLA | DE | M1 | EGF |
| | Name des Kreditinstituts | Land des Kreditinstituts | Ort des Kreditinstitus | Filiale oder angeschlossenes Kreditinstitut |
Die Stellen 1 bis 4 stehen für den Namen des Kreditinstituts. Die 5. und 6. Stelle bezeichnet das Land des Kreditinstituts. Stelle 7 und 8 geben den Ort des Kreditinstituts an. Die eventuellen Stellen 9 bis 11 geben Filialen oder ein angeschlossenes Kreditinstitut an.
Ein wichtiger Punkt, der für Vereine zu beachten ist, ist, dass alle derzeit gültigen Einzugsermächtigungen der Mitglieder mit der Einführung der SEPA aller Voraussicht nach ungültig werden.
D. h. alle Einzugsermächtigungen der einzelnen Mitglieder müssen neu eingeholt werden. Damit Ihnen diese Arbeit zumindest bei Neu-Mitgliedern entfällt, stellen wir für Sie schon jetzt einen SEPA-Vordruck zum Download zur Verfügung. Diesen finden Sie unter folgenden Link: http://www.netxp-verein.de/Dokumente.aspx
Auch weitere Vorbereitungen zur Einführung der SEPA können von Ihnen jetzt schon erledigt werden. Damit Sie die SEPA Genehmigung erhalten, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer“. Diese ID kann ganz einfach online bei der Deutschen Bundesbank unter folgenden Link beantragt werden: https://extranet.bundesbank.de/scp/
Bitte halten Sie für die Beantragung Ihrer Gläubiger-ID folgende Informationen bereit:
- Vereinsname
- Straße und Hausnummer
- PLZ und Ort
- Vereinsregisterort und die dazugehörige Registernummer
- Name des Ansprechpartners
- Telefonnummer
- Email-Adresse
Die Beantragung dieser Identifikationsnummer ist kostenlos. Die Gläubiger-ID dient zur eindeutigen Identifizierung des Lastschrifteinreichers. Diese ID ist unabhängig von der Konto- und Bankverbindung.
Weiterhin benötigen Sie für jedes Ihrer Mitglieder eine Mandatsreferenz oder auf Deutsch, eine eindeutige Nummer, die sich in der Zeit der Mitgliedschaft bei Ihrem Verein nie ändern sollte. Diese Mandatsreferenz wird bei einem Lastschrifteneinzug zur Bank „mitgesendet“. Die Bank kann auf Grund dieser Mandatsreferenz die Gültigkeit des Einzugs kontrollieren.
Hier nochmal kurz zusammengefasst, was für zukünftige SEPA-Lastschriften benötigt wird:
IBAN und BIC-Nummer
Für SEPA-Lastschriften benötigen Sie Ihre IBAN- und BIC-Nummer. Ihre bisherige Kontonummer und BLZ kann nicht mehr verwendet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut nach Ihrer IBAN- und BIC-Nummer.
Mandatsreferenz (eindeutige Nummer, z. B. Mitgliedsnummer)
Beim Lastschrifteinzug muss eine eindeutige Nummer angegeben werden. Hier kann z. B. die Mitgliedsnummer verwendet werden.
Neue Lastschrifteinzugsermächtigung aller Mitglieder
Für jedes Mitglied benötigen Sie eine Einzugsermächtigung. Aktuelle Einzugsermächtigungen sind ggf. nicht mehr gültig. Ein Muster für die Einzugsermächtigung und für das SEPA-Mandat (Doppelmandat) finden Sie nachfolgend, dieses können Sie bereits für Neumitglieder verwenden: http://www.netxp-verein.de/Dokumente.aspx
Feste Fälligkeitstermine
Bei der SEPA-Lastschrift muss ein Fälligkeitstermin angegeben werden. Zusätzlich müssen die Zahlenden vorab über den Lastschrifteinzug informiert werden (Tag und Betrag der Abbuchung). Am besten Sie vermerken dies im Mitgliedsantrag; oder informieren Sie Ihre Mitglieder in einem Rundschreiben über die Abbuchung.
Gläubiger-ID
Damit SEPA-Lastschriften durchgeführt werden können, benötigt jeder Verein eine Gläubiger-ID. Diese ID kann direkt bei der Deutschen Bundesbank unter folgenden Link beantragt werden: https://extranet.bundesbank.de/scp/
Netxp:Verein unterstützt natürlich das bisherige nationale Zahlverfahren weiter. Die Umstellung auf SEPA erfolgt bei Netxp:Verein natürlich ebenfalls.
Sollten Sie weitere Informationen zu SEPA benötigen, so setzen Sie sich mit Ihrem Kreditinstitut in Verbindung. Gerne steht Ihnen bei offenen Fragen auch das Team von Netxp:Verein zur Verfügung:
Mo- Fr. 08.00 Uhr – 17.00 Uhr
Tel. 0 87 21/ 50 64 8-89
Email: info@netxp-verein.de