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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Ihr Vertragspartner ist die
Netxp GmbH, vertr. d. d. GF. Christian Ammer
Öttinger Straße 11, 84307 Eggenfelden
Telefon: 0 87 21/ 50 64 8-0 (Bitte beachten: kein Support)
Telefax: 0 87 21/ 50 64 8-50
Email: info@netxp.de
Internet: http://www.netxp.de

Registergericht Amtsgericht Mühldorf
Register-Nr. HRB 5942

1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Netxp GmbH in der Folge Netxp) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit der Überlassung der Netxp Verein Software und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht schriftlich zwischen Netxp und dem Kunden etwas anderes vereinbart ist.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den nachfolgenden Regelungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von Netxp nicht anerkannt, es sei denn, Netxp hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Ausschließlichkeit gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Netxp in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.

2. Zustandekommen des Vertrags
Mit Übersendung des ausgefüllten Bestellscheins gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab, das Netxp innerhalb von 2 Wochen annehmen kann. Netxp behält sich das Recht vor, im Einzelfall die Annahme einer Bestellung abzulehnen.

3. Vertragsinhalt
a)  Mit Vertragsschluss erwirbt der Kunde die Software Netxp Verein für den angegebenen Verein. Er erhält die Berechtigung, Netxp Verein auf unbegrenzt vielen Rechnern zu installieren und unbegrenzt Benutzer für diesen Verein anzulegen.

b) Darüber hinaus stellt Netxp dem Kunden auf seinem Server Speicherplatz zur Verfügung, damit dort vom Kunden mit Hilfe der Netxp Verein Software zur Vereinsverwaltung dessen Vereins und Mitgliederdaten angelegt und gespeichert werden können. Netxp verarbeitet insofern personenbezogene Daten – Vereins- und Mitgliederdaten – für den Kunden im Auftrag. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem separat zu schließenden Vertrag Auftragsdatenverarbeitung.

c) Für die Dauer der Vertragslaufzeit stellt Netxp dem Kunden sämtliche aktuellen Updates zum Netxp Verein Hauptprogramm zur Verfügung. Leistungen aus Zusatzmodulen (Online-Speicher, Lettershop, SMS) sind nicht vom vertraglichen Angebot umfasst, sondern bedürfen einer separaten Abrede. Die Buchung eines zusätzlichen SMS-Kontingents wird optional auf dem schriftlichen Bestellschein mit angeboten.

4. Überlassung der Software
Netxp stellt dem Kunden die Netxp Verein Software zum Download zur Verfügung, in dem Admin-Benutzer die erforderlichen Zugangsdaten übermittelt werden. Die endgültige Freischaltung erfolgt seitens Netxp erst nach Zahlungseingang des einmaligen Vertragspreises.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem vom Kunden auszufüllenden Bestellschein. Hierin enthalten sind auch die Preise für ein optional zu wählendes SMS-Kontingent. Preise für die übrigen Zusatzmodule sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

b) Preiserhöhungen  hinsichtlich der quartalsmäßigen Gebühren wird Netxp dem Kunden mit einem Vorlauf von 4 Wochen in Textform anzeigen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Eintritts der Preiserhöhung. Die Kündigung ist in diesem Fall spätestens 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Kunden gegenüber Netxp zu erklären.

c) Rechnungen sind fällig und ohne Abzug innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungserhalt zu zahlen. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Verzug.

d) Im Falle eines Lastschriftverfahrens trägt der Kunde dafür Sorge, dass das angegebene Konto die erforderliche Deckung aufweist. Im Falle eines gescheiterten Lastschriftverfahrens bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet und erstattet Netxp eine Pauschale für die Bearbeitung und Auslagen in Höhe von 10,- EUR zuzügl. MWSt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Netxp entstandene Schaden geringer ist, oder Netxp kein Schaden entstanden ist.

e) Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Netxp schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn seine Forderung, aufgrund der er die Zahlung zurückhält, auf demselben Vertragsverhältnis beruht und entweder rechtskräftig festgestellt oder von Netxp schriftlich anerkannt ist.

6. Haftung
a) Beiden Vertragspartnern ist bewusst, dass eine 100 %ige Ausfallsicherheit technischer Systeme nicht sichergestellt werden kann. Bei einem Systemausfall der Server, der Internetverbindung des Providers oder einem anderen Hard- und Softwareausfall, der von Netxp nicht zu vertreten ist, ist eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für alle Fälle höherer Gewalt, wie z. B. Stromausfälle, Rechnerausfälle durch Computerviren etc.

b) Die Haftung von Netxp ist ausgeschlossen, es sei denn,

-           Netxp, ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, oder sie haben einfach fahrlässig gehandelt und dadurch eine vertragswesentliche Pflicht (sogenannte Kardinalspflicht) verletzt.
-           es handelt sich um eine Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens, oder
-           es liegt eine verschuldet unabhängige Haftung vor.

Haftet Netxp nach der vorstehenden Bestimmung für leichte Fahrlässigkeit, so ist diese Haftung beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

7. Weiterverkauf
Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Anspruch auf Durchführung der Leistung gegenüber Netxp auf Dritte zu übertragen.

8. Erlaubnis zur Nennung
Ist der Kunde Unternehmer, erteilt er Netxp die Erlaubnis, in Pressemitteilungen und zu sonstigen Werbezwecken als Referenzpartner genannt zu werden.

9. Vertragsdauer, Kündigung
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündbar.

b) Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch Netxp liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung einer Quartalsrechnung in Verzug gerät und trotz zweier schriftlicher Mahnungen nicht leistet.

c) Die Kündigung ist in Textform zu erklären.

10. Sonstige Bestimmungen
a) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für einen ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betrieb der Netxp Verein Software vorausgesetzte Hardware und Softwareumgebung sicher gestellt wird. Die entsprechenden Voraussetzungen ergeben sich aus dem unter dem abrufbaren Faktenblatt.

b) Verantwortlichkeiten bzw. Verpflichtungen der Parteien im Zusammenhang mit der erfolgenden Auftragsdatenverarbeitung ergeben sich aus dem separat und in Schriftform zu schließenden Vertrag Auftragsdatenverarbeitung (Link). Hieraus ergibt sich insbesondere, dass Netxp die vom Kunden eingegebenen Daten vertraulich behandelt. Sämtliche Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gesichert und vernichtet. Der Kunde hat andererseits sicher zu stellen, dass die ihm durch Netxp mitgeteilten Zugangsdaten nicht unauthorisierten Dritten zugänglich gemacht werden. Für Schäden, die durch unzureichenden Schutz der Zugangsdaten entstehen, übernimmt Netxp keine Haftung.

c) Hinsichtlich der Abwicklung von SMS-Kontingenten wird auf die insofern geltenden, separaten Geschäftsbedingungen verwiesen, die unter …abrufbar sind (Link). Die SMS-Geschäftsbedingungen finden insoweit ergänzende Anwendung.

11. Schlussbestimmungen                              
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel eine solche, die nach dem Willen der Parteien der unwirksamen Klausel inhaltlich am nächsten kommt.

b) Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

c) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Netxp. Es bleibt Netxp indes unbenommen, nach seiner Wahl am Sitz des Kunden zu klagen.

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Netxp:Verein ist für mich die „wollmilchlegende Eiersau!“ Beruflich war ich viele Jahre Leiter einer IT-Abteilung und habe schon so manche Software kennengelernt und deren Inhalte vermittelt. Privat, in einem Mehrspartenverein (mit über 2200 Mitglieder in 11 Sparten), nutzen wir Netxp:Verein seit 2014 mit über 50 „Usern“, mit mir als einen von 2 Admins. Das Konzept und die Möglichkeiten sind g ...

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